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grünes Kennzeichen: Zulassungsfreiheit von Trailern

Immer mal wieder entstehen Missverständnisse über die Zulassungspflicht / -freiheit von Bootstrailern – oft leider auch bei den zuständigen Zulassungsstellen. Daher hier mal die relevanten Fakten zum Stichwort „grünes Kennzeichen“.

In aller Kürze (zum Ausdrucken und mit zum Amt nehmen):

  • Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 2.e regelt die Zulassungsfreiheit von Sportgeräteanhängern,
  • das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1. regelt die Steuerfreiheit,
  • das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) §2 (1) 6.c regelt die Ausnahme von der Haftpflichtversicherungspflicht,
  • die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §9 (2) regelt schließlich das grüne Kennzeichen für steuerbefreite Anhänger.

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