Sonnenuntergangsstimmung

Rhein mit dem Motorboot: der Niederrhein

Immer wieder kommt die Frage hoch, ob denn der Rhein als Sportbootrevier taugt. Reichlich Mythen um die Gefahren, Verbote, Führerscheinerfordernisse und Funkpflicht, kombiniert mit immer wieder (gerade zur Sommerzeit) nachgekauten Warnungen vor dem Baden im Rhein, schüren die Angst davor.

Um zwei Dinge vorwegzunehmen: ich rede hier über den Abschnitt zwischen Neuss und Wesel (wobei der weitere Niederrhein Richtung Niederlande den gleichen Regeln unterliegt), und ich halte ihn für ein sehr geeignetes Sportbootrevier für Motorboote – wenn man ein paar Dinge beherzigt.

Der Rhein als Verkehrsachse

Der Rhein ist der wasserreichste Zufluss der Nordsee und eine Wasserstraße mit einer der höchsten Verkehrsdichten weltweit. Er ist gut 1.200 km lang, davon knapp 900km industrierelevant schiffbar. Das macht ihn zur wichtigen Nord-Süd-Transportachse für Massengüter, von Kohle als Schüttgut bis Traktoren und PKWs (z.B. von Ford aus Köln) – und zum Flusskreuzfahrtrevier. Hotelschiffe aus der Schweiz sind hier ebenso unterwegs wie das klassische Binnenschiff, Schubverbände und (seltener) seegängige Frachtschiffe.

In „meinem“ Abschnitt des Rheins liegt dann auch noch mit dem Hafen Duisburg der (je nach Betrachtungsweise) größte Binnenhafen der Welt – mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Die Schleusen Meiderich und Friedrichsfeld (Wesel) stellen zudem den Zugang zum westdeutschen Kanalnetz dar und steuern ihrerseits Binnenschiffe bei.

In der Konsequenz ist der Niederrhein bumsvoll – egal wann. Wem sich die Schönheit von Industriekultur nicht erschließt und schwarze Schiffsrümpfe ein Dorn im Auge sind, ist hier falsch.

mittleres Verkehrsaufkommen auf dem Rhein - inkl. "parkender" Schubleichter backbords

mittleres Verkehrsaufkommen auf dem Rhein – inkl. „parkender“ Schubleichter backbords

Binnenschiffe wie auf der Perlenkette - Abendstimmung auf dem Rhein

Binnenschiffe wie auf der Perlenkette – Abendstimmung auf dem Rhein (aus dem Landeanflug auf Düsseldorf)

Jetzt hat ja die gewerbliche Schifffahrt immer Vorfahrt (uns gegenüber). Je nach Beladung ist sie an die Fahrrinne gebunden, deren Lage sich dem Yachtie nicht immer auf den ersten Blick erschließt (und die auch verschiedentlich die Seite wechselt). Deutlich manövrierbehäbiger als ein Sportboot sind Binnenschiffe auch (von Schubverbänden mal gar nicht zu reden). Die Konsequenz ist simpel: wo ein Berufer fährt, fährst Du nicht – er ist in nahezu allen Dimensionen im Recht.

Strömung und Wasserstand auf dem Rhein

Als Fluss bewegt sich der Rhein von der Mündung zum Delta – mit ca. 5 bis 8km/h am Niederrhein, bei Hochwasser und an Engstellen im Mittelrhein auch gern mal deutlich mehr. Für einen Verdränger macht allein das den Rhein schon ziemlich unattraktiv: bei Strömungsgeschwindigkeiten knapp unterhalb der Rumpfgeschwindigkeit wird der Rhein zur Einbahnstraße, will man nicht acht Stunden vor derselben Brücke verbringen.

Auch der Wasserstand hat Auswirkungen auf uns Yachties: bei hohem Wasserstand werden die Buhnen am Ufer (s. Foto oben) überspült und bilden tückische Unterwasserhindernisse. Am Strand abgelegtes Strandgut – getrocknete Europaletten bis hin zu halben Bäumen – werden bei steigendem Wasserstand wieder mitgerissen und bilden auch mitten in der Fahrrinne üble Hindernisse, zum Teil weitgehend getaucht. Und ab der Hochwassermarke II fährt ohnehin niemand mehr auf dem Rhein. (In die Marina Duisburg kommt man mangels Durchfahrthöhe allerdings schon einige cm Wasserstand früher nicht mehr hinein.) Also gilt insbesondere nach steigenden Pegeln: Augen auf! In Gleitfahrt über einen getauchten Stamm zu bügeln, kann einem mächtig das Wochenende verhageln. Wer sich hingegen an einer überspülten Buhne zerlegt, hat ein paar Grundlagen zum Thema Navigation nicht verstanden (s.u.).

Auf den Rhein nur mit verlässlichem Material!

Aus beiden Aspekten – Verkehrsdichte und Strömung – ergibt sich implizit eine Konsequenz für Sportboote: der Rhein als Revier kommt nur in Frage, wenn das Boot tadellos läuft. Eine Test- und Einstellfahrt auf dem Rhein mit dem Risiko des Ausfalls ist eine mega-blöde Idee! Wer mit 8km/h Richtung Holland treibt, hat gute Karten, entweder auf einer Buhne aufzulaufen (das ist dann schon der good case, da ist Stehhöhe!) oder unter einem Schubverband zu verenden. Selbst wenn der hätte ausweichen wollen: halbleere Binnenschiffe haben einen toten Winkel nach vorn von mehreren hundert Metern (damit die Schraube im Wasser bleibt, sind sie ungleichmäßig beladen und hinten tiefer als vorn), er würde Dich also im Zweifel nicht einmal wahrnehmen.

Während ich also auf dem Kanal oder einem Binnensee mit „abwarten“ oder auch „zum Ufer paddeln“ etwas reißen kann, sind das auf dem Rhein keine echten Optionen. Also: nur mit vertrauenswürdiger Technik auf den Rhein!

Monsterwellen auf dem Rhein

Kommen wir zu den Mythen – einer davon ist der Wellengang. Hier am Niederrhein besteht das Ufer abwechselnd aus flach auslaufenden Kies- und Sandstränden, Kaimauern und Böschungen. Dabei ist der Strom mit gut 300m sehr breit.

Eine Bug- oder Heckwelle eines Berufsschiffs, die es einmal bis zum Ufer geschafft hat, kommt nicht wieder, sondern verläuft sich dort am Strand. Nur in Abschnitten mit Spundwand wird sie reflektiert und läuft zurück. Außerdem ist das Wellenbild eine direkte Konsequenz der Verkehrsdichte: Wo „Herkules“ mit vier bis sechs Schubleichtern zu Berg von einem Hotelschiff in Eile überholt wird – die Hotelschiffe sind immer irgendwie in Eile und werfen eine böse Heckwelle – addieren sich die Wellen zu ganz ansehnlichen Hügeln, 1,5m bis 2m Wellenhöhe ist in Einzelfällen keine Kunst.

Selbst unsere recht rauwassertaugliche Chaparral 205 (s. Foto im Titel) nimmt solche Wellen schonmal teilweise Volley (ein Teil der Welle läuft über das Deck, weil der Bug eintaucht). Mit einem geringen Freibord sollte man sich von diesen Brechern fernhalten, sie kommen aber nie überraschend. Entweder in Gleitfahrt drüber oder aber den Bug in die Welle drehen und abreiten – je nach Gusto. Lebensbedrohlich sind solche Wellen für ein halbwegs sachgerechtes Boot auf keinen Fall, und sie brechen sich natürlich auch nie und können daher abgeritten werden. Was nicht heißt, dass mit kleinen, flachen Booten der Komfort nicht schon erheblich leiden kann.

Wie die Fotos dieser Seite zeigen, gibt es auch Abschnitte, auf denen man minutenlang über nahezu spiegelglattes Wasser gleiten kann – wenn mal ein paar Minuten kein Berufer durchgekommen ist.

Ausrüstungspflicht auf dem Rhein

Mythos 2: Funkpflicht auf dem Rhein. Das ist Unfug. Auch auf dem Rhein gilt die Funkausrüstungspflicht nicht für Kleinfahrzeuge. Erst mit Hochwassermarke I (s. RhSchPV §10.01) oder einer Radarfahrt geht die Funkpflicht auch für Kleinfahrzeuge einher (s. Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Seite 115), aber die wenigsten von uns werden bei Hochwasser oder mit einer Radaranlage unterwegs sein. Das heißt nicht, dass Funk nicht eine Spitzenidee wäre – ich benutze ihn selbst aber fast ausschließlich für die Schleusen in Duisburg und für privaten Funkverkehr (Kanal 77), nicht für die Schiff-Schiff-Kommunikation auf dem Rhein.

Erst bei unsichtigem Wetter (Nebel, Starkregen, Schneefall) gelten weitere Auflagen, nämlich die Radarpflicht gem. §6.30 RheinSchPV, und erst damit geht für Kleinfahrzeuge auch Funkpflicht einher (die die Großen auch ohne Radar schon haben). Bei unsichtigem Wetter ist der Rhein aber sowieso kein Spaß – siehe oben, Verkehrsdichte. Nacht = Dunkelheit ist kein unsichtiges Wetter!

Und auch was die Sicherheitsausstattung anbegeht, ist der Rhein eine Binnenschifffahrtsstraße wie jede andere auch. Auch wenn ich persönlich auf dem Rhein nicht ohne (Automatik-)Weste fahre, Pflicht ist sie nicht. Wer außer der Badehose nichts dabei hat, handelt zwar grob fahrlässig und wenig seemännisch, aber zumindest nicht ordnungswidrig.

Führerscheinpflicht auf dem Rhein

Mythos 3: abweichende Führerscheinregeln auf dem Rhein. Das ist nur bedingt richtig. Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße; um sie mit einem Motorboot zu befahren, benötigt der Schiffsführer den Sportbootführerschein Binnen. Überschreitet das Boot die führerscheinspezifische Maximallänge von 15m (Stand 2016), greift aber in der Tat eine rheinspezifische Regelung: während auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen das Sportschifferzeugnis (ab 15m, bis 25m) erforderlich ist, benötigt der Skipper für den Rhein das Sportpatent (Rheinpatent). Dies kann auch auf einzelne Abschnitte beschränkt sein und ist auch auf 25m limitiert.

Und auch bei der neuen 15-PS-Freigrenze macht der Rhein nicht mit: hier gilt weiterhin eine Höchstleistung von 5 PS, um führerscheinfrei zu sein, während die anderen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes mit 15 PS führerscheinfrei befahren werden dürfen.

„Normale“ Motorboote – kürzer als 15 Meter und stärker als 15 PS – unterliegen damit also den gleichen Führerscheinregeln wie auf allen anderen Bundeswasserstraßen auch.

Wassersport auf dem Rhein

Kommen wir mal zum Sport im engeren Sinne. Mythos 4: Wasserski, Jetski, Banane-/Tube-Ziehen sowie Baden ist auf dem / im Rhein verboten. Falsch!

  • Wasserski / Banane-/Tube-Ziehen
    Das ist explizit erlaubt, und zwar – wie auf allen Binnenwasserstraßen – innerhalb der gekennzeichneten Abschnitte. Diese Abschnitte sind intelligent gewählt, dass heißt, hier ist in der Regel auch genug Platz dafür. Allein hier zwischen Düsseldorf und Krefeld gibt es zwei solcher Abschnitte (ober- und unterhalb der Fähre Kaiserswerth).
Tube-Ziehen auf dem Rhein bei Krefeld

Tube-Ziehen auf dem Rhein bei Krefeld

Für Wellen muss man gelegentlich schon selbst sorgen

Für Wellen muss man gelegentlich schon selbst sorgen

  • Baden im Rhein
    Die „Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstrassen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg“ (hier der wesentliche Auszug) regelt, dass 100m vor und hinter Hafeneinfahrten (irgendwie einleuchtend, oder?) und in bestimmten Uferabschnitten einseitig Badeverbot herrscht – was im Umkehrschluss bedeutet, in den anderen Abschnitten ist es erlaubt.
    Was nichts daran ändert, dass das Baden wegen der Strömung ziemlich gefährlich ist! Wenn wir im Rhein baden, stehen immer alle, die im Wasser sind, unter besonderer Aufsicht, mindestens ein Boot (und ein Skipper) ist immer startklar, um einem Abtreibenden nachzusetzen, und Kinder tragen dabei ganztägig Rettungswesten.
    Die Wasserqualität des Rheins ist inzwischen kein Problem mehr – sogar vom Verzehr von im Rhein gefangenen Fischen wird nicht mehr abgeraten.

Schnellfahren auf dem Rhein

  • Jetski / Wassermotorrad
    Jetskis – juristisch „Wassermotorräder“ – dürfen auf Binnenwasserstraßen uneingeschränkt fahren, wenn sie auf Tour- oder Wanderfahrt sind, also einen erkennbaren Geradeauskurs halten (außer auf dem französischen Teil des Rheins). Das Jetski-typische Herumtoben im Wasser hingegen ist nur auf gekennzeichneten Abschnitten zulässig.
  • Geschwindigkeitsbeschränkung
    Von Hochwasser und lokalen Beschränkungen abgesehen, hat der Rhein keine Geschwindigkeitsbegrenzung – hier darfst Du fahren, was der V8 hergibt. Und hier am Niederrhein ist auch oft Platz und Übersicht genug, dass Du mit 80km/h und mehr weder Dich noch Dritte wirklich gefährdest. Die lokalen Anwohner sind allerdings für offene Auspuffanlagen und „Jetskiraser“ sensibilisiert – wenn Du willst, dass der Rhein für uns Yachties offen bleibt, verhalte Dich rücksichtsvoll.

Ein Tag am Strand

Damit sind alle Voraussetzungen für einen Tag am Strand erfüllt. Man darf den Rhein befahren und an einigen Stellen sowohl Baden als auch Wasserskifahren. Das Kritische ist dabei der Landgang. Natürlich ist der Rheinstrand so ziemlich das Unbeaufsichtigste und Ungepflegteste, was man sich vorstellen kann. Dass man am Strand Strandgut aller Art – in der Regel Müll oder über Bord gegangene Ladungsreste, oft auch Hinterlassenschaften von Lagerfeuern und vermutlich jugendlichen Besäufnissen – findet, damit muss man sich abfinden. Gegen spitze Steine und Scherben helfen (weitgehend) alte Sandalen oder Surfschuhe. Gegegebenfalls muss man ein bisschen aufräumen, bevor man sich in den Sand legen kann. Dann ist es aber von einem Strandbad nicht zu unterscheiden – nur halt ein bisschen leerer.

ein Sandstrand unterhalb einer Buhne

ein Sandstrand unterhalb einer Buhne

es ist angerichtet

es ist angerichtet

direkt in den Sand - muss man wollen

direkt in den Sand – muss man wollen

Natürlich darf man hier keinen Steg erwarten – vorsichtig auf den Sand fahren und hoffen, dass es keine dicken, fetten Steine an entscheidenden Stellen gibt. Sonst ist eine Gelcoat-Reparatur fester Bestandteil des nächsten Winters.

Navigation auf dem Rhein

Das Navigieren auf Flüssen ist jetzt per se mal keine besonders komplizierte Angelegenheit. Wer schon am Startpunkt in die falsche Richtung losgebrettert ist, hat etwas fundamental nicht verstanden. Da hilft ja sogar der Sonnenstand, um die Richtung auf 180° genau zu bestimmen.

Bei hohem Wasserstand gilt es außerdem, den Seezeichen, die scheinbar mitten im Strom stehen, auszuweichen. Tatsächlich stehen sie vermutlich am Ende einer überspülten Buhne, und man sollte sie auf der dem Strom zugewandten Seite passieren, sonst reißt’s einem vielleicht den Antrieb ‚raus.

Ganz Fortgeschrittene können alternativ das frei verfügbare Kartenmaterial von Openseamap oder sogar die amtlichen ENC-Binnenkarten verwenden. Wie man die auf einen handelsüblichen GPS-Empfänger oder Kartenplotter von Garmin bekommt, habe ich hier mal thematisiert. Garmin deswegen, weil es ein paar Quellen gibt, die diese Karten in das garmin-spezifische Kartenmaterial konvertieren.

Der Rhein mit Openseamap - hier sogar mit AIS

Der Rhein mit Openseamap – hier sogar mit AIS

Der Rhein mit der offiziellen ENC-Seekarte

Der Rhein mit der offiziellen ENC-Seekarte

Bis dahin – gute Fahrt!

Sonnenuntergangsstimmung

Abendstimmung

13 Gedanken zu „Rhein mit dem Motorboot: der Niederrhein

  1. Alexander Bohrer

    Sehr geehrter Autor:

    \“hat der Rhein keine Geschwindigkeitsbegrenzung – hier darfst Du fahren, was der V8 hergibt. \“

    Für diese Äußerung werden sich die ganzen Binnenschiffer mit großer Sicherheit bedanken.
    Schon mal an einem tief abgeladenen Frachtschiff vorbei gefahren und beobachtet, was dann mit Deiner Heckwelle passsiert ?
    Die Welle läuft dem Berufler der Länge nach durch das Gangboard bis rauf zur Wohnung. Zwar ist der Wohnungseingang höher gelegen als das Deck, so das Wasser nicht rein laufen sollte, aber möglicherweise stehen die Schuhe des Schiffers dort, weil man an Bord von Binnenschiffen nicht mit Straßenschuhen die Wohnung betritt – die sind dann weg. Das gilt sowohl für Schiffe in Fahrt, wie auch für Uferlieger.
    Übrigends gilt auch auf dem Rhein die Regel: Sog und Wellenschlag vermeiden.

    Gruß

    1. admin Beitragsautor

      Hallo,
      bei dieser Betrachtungsweise werden aber zwei Aspekte vermischt – meines Erachtens unzulässig: und zwar Geschwindigkeit und Wellenschlag. Ich erlebe auf dem Rhein fiese Wellen (die genau die skizzierten Auswirkungen auf Binnenschiffer haben) vor allem von Hotelschiffen und schlecht getrimmten größeren Sportbooten in langsamer Gleitfahrt.
      Wenn ich hingegen mit unseren Boot gut ausgetrimmt in Marschgeschwindigkeit (ca. 45 km/h) unterwegs bin, ist die resultierende Welle selbst für Kanuten ungefährlich (in einigen Metern Abstand). Das letzte Foto „Abendstimmung“ oben zeigt meine typische Heckwelle – ich glaube nicht, dass ein Binnenschiffer davon Puls kriegt. Und die Welle ist niedriger als bei 10 km/h in Verdrängerfahrt im Duisburger Hafenkanal.
      Und deshalb bin ich überzeugt, dass bspw. eine 24-Fuß-Yacht mit V8 in zorniger Gleitfahrt mit sagen wir mal 70 km/h für niemanden auf dem Rhein ein Problem darstellen muss, während bspw. eine 34-Fuß-Yacht bei 25 km/h für alle Beteiligten lästig ist.
      Wie Du so richtig abschließt: Sog und Wellenschlag vermeiden gilt auch auf dem Rhein für alle. Mit einem sauber getrimmten Gleiter vermeide ich aber Wellenschlag in erster Linie mit zügiger Gleitfahrt.

  2. Thomas

    Vielen Dank für diese äußerst vollständige und verständliche Darstellung! Mit Deinen Erläuterungen (Sportboot allgemein, Rhein im Besonderen) nimmst Du Führerscheinneulingen die Angst – NICHT den Respekt! – vor dem Rhein.

    Mir hilft\’s allemal – ich möchte im Frühjahr 2016 loslegen. Werde erst kleinere Distanzen zurücklegen und mich vielleicht im Sommer in Richtung Niederlande aufmachen.

    Alle Tipps sind verständlich (z.B. Schleusen) und auf das wesentliche zusammengefasst – ohne unnötigen \“akademischen\“ Firlefanz, den die meisten Leute (mich eingeschlossen) nicht verstehen, der eher verwirrend als aufklärend ist – nicht so hier!

    Ein Tipp für alle Newbies!!!

  3. Dr.cosi

    Wieviel kn/km sollte das Sportboot minimum gehen
    /fahren können?
    Bin ich mit 13km/h rheinuntauglich?

    1. admin Beitragsautor

      Hallo Dr. Cosi,

      das ist schwierig zu beantworten. 13 km/h Marschgeschwindigkeit ist für eine Überführungsfahrt tragbar, und etwas seitlich der Fahrrinne kommen da bei 5-6 km/h Gegenströmung immer noch 7-8 km/h Fahrt über Grund zu Berg zusammen. Das ist zäh, aber leistbar. Mit steigendem Wasserstand und damit Strömungsgeschwindigkeit wird’s halt noch langweiliger.

      Sind die 13km/h hingegen schon Höchst-/Rumpfgeschwindigkeit ohne Reserve, ist selbst das schon fraglich – dann bleiben vielleicht 11 km/h Marschgeschwindigkeit.

      Als Spaßrevier ist der Rhein mit 13 km/h nicht zu empfehlen – zum „Hin“ zu Tal gehört immer ein „Zurück“ zu Berg (oder umgekehrt), und was Du in einer halben Stunde ‚runtergefahren bist (Annahme: 13 km/h + 7 km/h Strömung = 20 km/h => 10 km), kostet Dich auf dem Rückweg eineinhalb Stunden. Ich persönlich würde den Rhein als Heimatrevier nur einem Gleiter zumuten, der bei deutlich über 30 km/h Marschgeschwindigkeit die Unterschiede zwischen zu Berg und zu Tal relativieren kann – es sei denn, Dein Hobby ist es, aus dem Medienhafen in Düsseldorf ‚rüber in den Hafen Lörrick zum Kaffeetrinken zu dampfen – der persönliche Fährbetrieb quasi.

      Wenn Du die 13 km/h von einem schönen Stahlverdränger ableitest: geh‘ auf die Ruhr, die ist langsamer, sowieso geschwindigkeitsbegrenzt und landschaftlich eher noch schöner.

  4. Wolf Ortlinghaus

    Hallo Andreas,

    vielen Dank für Deine Seite. Gefällt mir sehr gut. An der Stelle von mir der Hinweis, dass wir mit Rhein Trainer gerne den Einstieg in das Sportbootfahren auf dem Rhein erleichtern. Wir bieten regelmäßig am Wochenende Trainings mit der Motoryacht auf dem Rhein an.

    Viele Grüße
    Wolf

  5. Jan

    Hallo Andreas,
    das ist gut geschrieben, vielen Dank! Kannst Du evtl. noch ein paar lohnende Ausflugsziele in der Region ergänzen?

  6. Frank

    Hallo Andreas,
    Eine interessante Seite, danke sehr.

    Wie sieht das aus mit Einfahrt in die Häfen? Wo bekommt man Infos in welche Häfen man einfahren darf und in welche nicht.

    Wir haben im Cyc geslippt und wollten kurz zum Sightseeing in den Düsseldorfer Medienhafen. Weil wir dort keinen Liegeplatz nachweisen konnten, gab es Ärger mit der WSP und ein Bußgeld, weil der Hafen für nicht ansässige Sportboote grundsätzlich gesperrt sei. Natürlich weist kein Schild darauf hin.
    Daher die Frage s.o.
    Danke FV

    1. admin Beitragsautor

      Hallo Frank,
      interessante (wenn auch unangenehme) Erfahrung! Wir haben selbst schon im Medienhafen als Gastlieger für zwei Stunden festgemacht, allerdings ohne Kontakt zur WSP – wäre vielleicht genauso wie bei Dir ausgegangen. Die gängigen „Revierinformationen“ (wie bspw. „Der Rhein„) enthalten diese Details bestimmt alle. Ich kenne aber niemanden, der hier unterwegs ist und den dabei hat.
      In der Tat sind viele Häfen und Altarme für Sportboote gesperrt, allerdings gibt’s da auch nichts zu sehen für Sportboote. Das ist ja beim Medienhafen erwiesenermaßen anders. Ich versuche mal, etwas dazu herauszubekommen.

      Grüße,
      Andreas

      1. admin Beitragsautor

        So, ich habe mich aufgeschlaut (direkt bei der WSP in Düsseldorf). Der Medienhafen ist ein Industriehafen und unterliegt damit der Allgemeinen Hafenordnung (AHVO). Dort ist in §11 geregelt, dass sich Wasserfahrzeuge vor der Ankunft im Hafen melden müssen. Laut den WSP-Kollegen interpretieren sie eine direkte Ansteuerung der Marina Düsseldorf mit anschließender Anmeldung dort als Erfüllung des §11.
        Was also nicht geht ist, eine private Hafenrundfahrt durch die Becken zu unternehmen oder gröberen Unfug im Hafenbecken anzustellen (siehe auch §7).

  7. Pingback: Die blaue Tafel in der Binnenschifffahrt - Rhein Trainer

  8. Alex

    Hallo Andreas,

    sehr informative Seite, vielen Dank dafür!
    Mich würde interessieren, ob Du Erfahrungen bzgl. Wasserski/Wakeboarden bei Niedrigwasser hast.
    Da der Rhein aktuell sehr wenig Wasser führt, frage ich mich, ob das Wasserskifahren in den Wasserskibereichen überhaupt noch erlaubt ist oder, falls ja, einfach viel zu gefährlich ist?
    Viele Grüße

    Alex

    1. admin Beitragsautor

      Hallo Alex,
      ich kann das abschließend schlecht beurteilen. Die große Fläche zwischen Fahrrinne und westlichem Ufer ist im Bereich Krefeld unter normalen Umständen deutlich tief genug – wir haben da normalerweise im Sommer 2-4 Meter Wasser unter dem Kiel (ohne dass ich jetzt den Referenzpegel dazu kenne), und selbst, wenn es dann jetzt nur 1m wäre, reicht das ja je nach Boot ja aus.
      Aber wenn dann da mal eine über Bord gegangene Palette, eine Waschmaschine oder nur eine Sandbank ist, wird es kritisch – und selbst 1m kann für einen unglücklich stürzenden Läufer hässlich werden.
      Du kannst es probieren, hinfahren und mit dem Echolot mal den Bereich ausloten. Wenn das um die 2 Meter oder mehr sind, bist Du auf der sicheren Seite, aber bei weniger würde ich wahrscheinlich feige werden.
      Die Berufer haben auch noch weniger Ausweichspielraum als sonst schon, und die Wellen verbreiten sich bei geringerer Tiefe auch nochmal anders (was für Wakeboarder gut sein kann). Aber wenn Du in den Wellentälern anfangen kannst, Reis zu pflanzen, wird’s schon kritisch für Boot und Läufer.
      Ich würde es vermutlich derzeit sein lassen.

      Grüße,
      Andreas

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