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Funk an Bord – die juristischen Rahmenbedingungen (Binnen)

Gerade in Revieren mit viel Kommunikationsbedarf – bspw. dem Kanalnetz mit seinen Schleusen – ist es sinnvoll, das eigene Sportboot mit einem Funkgerät auszustatten. Das ist freiwillig, denn Sportboote zählen in der Regel nicht zu den ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen: ausgenommen von der Ausrüstungspflicht (hier: Binnen!) sind alle Kleinfahrzeuge, also alles kürzer als 20 Meter, es sei denn, eine Radaranlage ist installiert (Quelle: Handbuch Binnenschifffahrtsfunk regionaler Teil Deutschland 2012, Seite 114). Für Charterboote gelten noch weitere Regeln.

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