Dokumente an Bord – die elektronische Variante

Und wieder das leidige Thema Funk. Eine der Auflagen für uns Binnenschiffahrtsfunkteilnehmer ist ja, dass wir das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk an Bord haben müssen – insbesondere den regionalen Teil, der für Deutschland gute 150 Seiten umfasst und nahezu jährlich aktualisiert wird.

Wohl dem, der einen 15m-Verdränger und eine Bordbibliothek mit Regalraum sein eigen nennt. Wir anderen würden gerne sowohl den Aufwand und die Kosten für das jährliche Drucken des Pamphlets als auch den Platz sparen – und das geht so:

Es gibt eine Bemerkung im Handbuch selbst, die uns aufatmen lässt (ich zitiere):

Dokumente an Bord: Regelung des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk

Hinweis zum Mitführen des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil Deutschland – beim Befahren der Zonen 1-4:
An Bord eines jeden Fahrzeugs, das mit einer Funkanlage für den UKW-Sprechfunkdienst ausgerüstet ist, muss sich eine Ausgabe des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk- Regionaler Teil Deutschland – in der jeweilig gültigen Ausgabe befinden.
Diese kann auch in elektronischer Form vorliegen, wenn Sie jederzeit lesbar gemacht werden kann.
Quelle: https://www.wsv.de/fvt/handbuch/HB_2015_z.pdf, Seite 2

Gehen wir mal davon aus, dass nicht wir („Sie“ wie im Originalwortlaut), sondern die elektronische Form („sie“) lesbar gemacht werden können soll, erfüllt das mitgeführte Notebook diesen Zweck sicherlich schon ganz gut.

Noch eleganter ist jedoch der Tablet-PC (iPad & Co.) oder das Smartphone. Und um es noch komfortabler zu machen: Installiert man sich darauf und auf dem heimischen PC eine Dropbox, braucht man bei Neuerscheinungen einfach nur zuhause die neue PDF-Datei in das Verzeichnis schieben und hat alle Dokumente an Bord unterwegs dabei – sogar mit Volltextsuche und ohne fehlende Seiten oder Eselsohren. Gut, nicht?